EuG, 03.12.2014, Rs T-57/11
(Castelnou Energia SL/Kom)
b) Art 107/1, 108/2+3 AEUV
Spanien verfügte 2010, dass zehn heimische Stromerzeuger verpflichtet sind, sich bis zum Jahresende 2014 mit in Spanien geförderter Kohle zu versorgen und mit dieser jährlich 23,35 Twh Strom zu erzeugen. Die durch diese Maßnahme bedingten Mehrkosten sollen dadurch abgegolten werden, dass die von diesen Kraftwerken erzeugte Strommenge vor derjenigen von Kraftwerken, die Strom mit eingeführter Kohle, Erdöl oder Erdgas erzeugen wurde, abgenommen werden muss. Gleichzeitig werden die Mehrkosten der Stromerzeuger aus heimischer Kohle abgegolten. Dieser Ausgleich wird aus einer Vermögensmasse bedeckt, der jährlich 400 Mio € zugeführt werden.