Über die Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird seit Jahrzehnten diskutiert. Das GesbR-Reformgesetz bietet eine umfassende Erneuerung dieser Gesellschaftsform und bezieht partiell auch das Recht der eingetragenen Personengesellschaften ein. Die Initiative leistet einen wichtigen Beitrag zu dem Anliegen des Bundesministeriums für Justiz, das österr Zivilrecht „mit der gebotenen Umsicht, Augenmaß und Zurückhaltung“ zu erneuern. Der vorliegende Beitrag nimmt insb auch zu sensiblen Themen Stellung.