AMG § 50 Abs 1, UWG § 1, Art 86 Abs 2 4. Spielstrich der RL 2001/83/EG des EP und des Rates vom 6.11.2001 zur Erschaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel; § 50 Abs 2 Z 3 AMG
Unter die Vorschrift fällt nach der Rsp jede Maßnahme, die nach ihrem Gesamterscheinungsbild bestimmte – oder zumindest individualisierbare – Arzneimittel in der Absicht anpreisen, damit deren Absatz zu fördern.