Zum Vertretbarkeitsstandard beim Rechtsbruch: Einwand des beklagten Mitbewerbers, er habe mit guten Gründen die Unions- oder Verfassungswidrigkeit der von ihm übertretenen Norm annehmen können, ist unzulässig
RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2015/16wbl 2015, 52 Heft 1 v. 1.1.2015