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Zum Vertretbarkeitsstandard beim Rechtsbruch: Einwand des beklagten Mitbewerbers, er habe mit guten Gründen die Unions- oder Verfassungswidrigkeit der von ihm übertretenen Norm annehmen können, ist unzulässig

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2015/16wbl 2015, 52 Heft 1 v. 1.1.2015

B-VG Art 89, B-VG Art 139, B-VG Art 140, UWG § 1

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