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Einführung einer Stabilitätsabgabe verfassungskonform

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2015/223wbl 2015, 666 Heft 11 v. 1.11.2015

StabAbgG § 2, StabAbgG § 5, F-VG 1948 § 6

Aus der Verfassung ist keine allgemeine Garantie dafür abzuleiten, dass sich auf Grund geltender Rechtslage erwartete Vorteile zukünftig auch auf Grund geänderter

Seite 666


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