vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Anspruch auf Überstundenpauschale während Elternteilzeit

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2015/215wbl 2015, 651 Heft 11 v. 1.11.2015

AZG § 10, AZG § 19d Abs 8, MSchG § 14

Eine Überstundenpauschale kann unter dem Vorbehalt eines Widerrufs vereinbart werden. Die bloße Einstellung der Zahlung bedeutet für sich allein noch nicht die Erklärung des Widerrufes.

Obwohl eine Unterstundenpauschale auch dann zusteht, wenn die Zahl der tatsächlich geleisteten Überstunden in einzelnen Verrechnungsperioden geringer ist oder Überstundenleistungen gar nicht erbracht werden, führt ein gänzlicher Wegfall der Überstundenleistung durch längere Zeit auf Grund eines gesetzlichen Verbotes zum Ruhen des Anspruches während der Dauer des Verbotes. Da eine Verpflichtung zur Mehrarbeit während der Elternteilzeit nicht wirksam vereinbart werden kann, ruht für diese Dauer auch der Anspruch auf eine Überstundenpauschale.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!