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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

AufsätzeDDr. Franz W. Urlesbergerwbl 2015, 631 Heft 11 v. 1.11.2015

1. Beihilfen

a) Die AusführungsVO zu Art 108 AEUV mit besonderen Vorschriften für dessen Anwendung1)1)VO (EG) Nr 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Art 94 des EG-Vertrags, ABl L 83/99, 1. ,

die die grundlegenden Vorschriften für Beihilfeverfahren in allen Wirtschaftszweigen festlegt, wurde nach zahlreichen Änderungen wiederverlautbart; auch wurden verschiedene Unklarheiten beseitigt2)2)VO (EU) Nr 2015/1589 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Art 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (kodifizierter Text), ABl L 248/15, 9..

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