1. ZP EMRK Art 1, StGG Art 5, HaaSanG § 3
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Die starre, eine bestimmte Gruppe von Nachranggläubigern gegenüber anderen Nachranggläubigern benachteiligende und mit der Sicherstellung der Abwicklung der HETA Asset Resolution AG nicht zu rechtfertigende Regelung des § 3 Satz 1 HaaSanG vermag den Anforderungen an einen verfassungsrechtlich unbedenklichen Eigentumseingriff nicht zu genügen.