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Zur Bindung von Nichtärzten an standesrechtliche Werbebeschränkungen

RechtsprechungWettbewerbs- und Immaterialgüterrechtwbl 2015/202wbl 2015, 599 Heft 10 v. 1.10.2015

UWG § 1 Abs 1 Z 1, ZÄG § 35, WerbeRL Art 5

Nichtärzte sind an die standesrechtlichen Werbebeschränkungen nur bei einer Werbung für einen oder mehrere bestimmte - oder durch Angabe einer Ordination oder Einrichtung bestimmbare - Ärzte gebunden.

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