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Zum Ausschluss aus der Personengesellschaft

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2015/199wbl 2015, 596 Heft 10 v. 1.10.2015

UGB § 140

Die Ausschlussklage richtet sich auf Rechtsgestaltung.

Die Wirkung des Ausschlussurteils, die erst mit Rechtskraft eintritt, besteht darin, dass der Auszuschließende aus der Gesellschaft ausscheidet.

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