RechtsprechungMarkenrechtwbl 2014/185wbl 2014, 536 Heft 9 v. 1.9.2014
MaSchG § 4 Abs 1 Z 3
Unterscheidungskraft fehlt neben beschreibenden Slogans vor allem üblichen Anpreisungen. Werbemäßige Anpreisungen sind als Marke nicht schützbar.