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Zur Vollbeendigung einer beklagten GmbH

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2014/180wbl 2014, 528 Heft 9 v. 1.9.2014

FBG § 40, ZPO § 35

Eine Kapitalgesellschaft verliert mit der Vollbeendigung ihre Parteifähigkeit. Voraussetzung dafür ist ihre Vermögenslosigkeit, also der Mangel an Aktivvermögen; die Löschung im Firmenbuch hat insofern nur deklarativen Charakter. Bis zum Beweis des Gegenteils ist anzunehmen, dass eine im Firmenbuch gelöschte Kapitalgesellschaft vermögenslos und damit nicht (mehr) parteifähig ist.

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