ABGB § 1152, AngG § 6 Abs 1, Abschnitt VI Pkt C KollV für Handelsangestellte
Angestellte im Einzelhandel, die entgegen der kollektivvertraglichen Regelung an zwei aufeinanderfolgenden Samstagen beschäftigt werden, haben mangels gesetzlicher und kollektivvertraglicher Grundlage keinen Anspruch auf eine „Ruhetagsentschädigung“.