1. Zusammenschlüsse
a) Die VO über Unternehmenszusammenschlüsse1)
soll nach Auffassung der Kom geändert werden. Dazu sandte sie ein Weißbuch2) zur Begutachtung aus, das insb folgende Neuerungen anregt:
Eine einfache Prüfung der Fälle des Erwerbs von nicht-beherrschenden Minderheitsbeteiligungen. Solche können nach der ggw in Kraft stehenden VO von der Kom nicht geprüft werden, auch wenn sie ebenfalls die Möglichkeit böten, das Verhalten des Unternehmens, an dem die Beteiligung erworben wurde, zu beeinflussen. Solche Beteiligungen können beispielsweise in den Vereinigten Staaten oder Japan sehr wohl geprüft werden. Da nur der Erwerb solcher Beteiligungen geprüft würde, die Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken führen, wäre der zusätzlich Verwaltungsaufwand gering.