Seit Inkrafttreten des Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (VRUG) am 13. 6. 2014 gelten neue Regeln für Fernabsatz- und Haustürgeschäft. Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) sieht nicht nur eine Ausweitung der Informationspflichten des Unternehmers vor, sondern regelt in seinem 3. Abschnitt auch das Rücktrittsrecht des Verbrauchers neu und – anders als bisher – grundsätzlich einheitlich. Der Beitrag behandelt ausgewählte Fragen zum neuen Rücktrittsregime der §§ 11 ff FAGG.