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Unzulässiger Rekurs gegen Beschluss des Kartellgerichts über Fristverlängerung

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2014/165wbl 2014, 477 Heft 8 v. 1.8.2014

KartG § 38, AußStrG § 23 Abs 1, AußStrG § 45

Die Bestimmungen der ZPO über die Fristen sind im kartellgerichtlichen Verfahren sinngemäß anzuwenden.

Der Beschluss über die Fristverlängerung zur Verbesserung des Antragsvorbringens im Kartellverfahren ist als verfahrensleitender Beschluss nicht gesondert anfechtbar.

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