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Anspruch auf Sonderzahlung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2014/117wbl 2014, 344 Heft 6 v. 1.6.2014

AngG § 16, § 19 Abs 5 KollV für graphisches Gewerbe/Arbeiter

Mangels abweichender Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Sonderzahlungen für Zeiten, für die keine Pflicht zur Entgeltzahlung besteht.

Aus § 19 Abs 5 KollV für Arbeiter des graphischen Gewerbes ergibt sich die Anordnung, dass dem Dienstnehmer auch im Krankheitsfall das volle Entgelt einschließlich der Sonderzahlungen in voller Höhe zustehen soll.

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