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Irreführende Verwendung eines britischen Doktorgrades

RechtsprechungWettbewerbs- und Markenrechtwbl 2014/101wbl 2014, 295 Heft 5 v. 1.5.2014

UWG § 2

Wegen der teilweisen Überschneidung der Tätigkeitsbereiche – etwa bei der Sehschärfemessung oder der Anpassung von Kontaktlinsen – wird ein Augenoptiker im medizinischen Umfeld tätig. Der Durchschnittsverbraucher wird daher einen von ihm ohne weitere Konkretisierung geführten Doktorgrad als Hinweis auf eine medizinische Ausbildung verstehen.

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