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Unzulässige Bekanntgabe der Privatadresse eines als Strafverteidiger tätigen RA

RechtsprechungWettbewerbs- und Urheberrechtwbl 2014/83wbl 2014, 238 Heft 4 v. 1.4.2014

MedienG § 7, UrhG § 78

Bei der Auslegung von § 78 UrhG sind auch die Wertungen des Medienrechts zu berücksichtigen. Das gilt insb für den strittigen Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs iS von § 7 MedienG.

Bei der Prüfung, ob berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden, ist darauf abzustellen, ob die geltend gemachten Interessen des Abgebildeten bei objektiver Prüfung des einzelnen Falles als schutzwürdig anzusehen sind.

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