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Zur Arbeitnehmereigenschaft eines (Fremd-)Geschäftsführers einer GmbH

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2014/74wbl 2014, 219 Heft 4 v. 1.4.2014

IESG § 1 Abs 1, IESG § 1 Abs 6 Z 2 idF vor und nach der Novelle BGBl I 102/2005, ABGB § 1151

Angestellte Fremdgeschäftsführer einer GmbH können Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn sein, wenn sie regelmäßig und dauerhaft Dienstleistungen in wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit erbringen, oder freie Dienstnehmer, die weisungsfrei und ohne persönliche Abhängigkeit tätig werden.

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