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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

EuroparechtDDr. Franz W. Urlesbergerwbl 2014, 136 Heft 3 v. 1.3.2014

1. Beihilfen

a) Zum Begriff der Beihilfe

arbeitete die Kom nach über 50 bzw 60 (wenn man die EGKS dazurechnet) Jahren Europäischer Beihilfenpolitik eine Mitteilung1)1)Veröffentlicht unter http://ec.europa.eu/competition/consultations/2014_state_aid_notion/index_en.html aus, die sie zur Begutachtung aussandte. Freilich räumt sie ein, dass sich bereits im Vertrag eine Begriffsbestimmung der staatlichen Beihilfe findet, die vom EuGH (Anm: rechtsfortbildend) ausgelegt wurde. Daran will sie nichts ändern, so dass sie bekennen muss, dass die Bekanntmachung – zumindest zum Teil – nur ein Leitfaden durch die Rsp der Europäischen Gerichte und die bisherige Entscheidungsübung der Kom ist.

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