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Verbraucher kann bei Vertrag mit Reisebüro mit Sitz im Ausland und Erbringung der Leistung durch Dienstleister mit Sitz im Inland beide vor Gericht seines Wohnortes klagen

RechtsprechungEuroparechtwbl 2014/25wbl 2014, 93 Heft 2 v. 1.2.2014

Art 16 Abs 1 der VO (EG) Nr 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von E in Zivil- und Handelssachen

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