vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zulässiges „kopflastiges“ Vorspannangebot (Änderung der Rsp)

RechtsprechungWettbewerbsrecht, DomainnamenUniv.-Prof. Dr. Florian Schuhmacherwbl 2014/16wbl 2014, 49 Heft 1 v. 1.1.2014

UWG § 1 Abs 1 Z 2

Zugaben und Vorspannangebote sind grundsätzlich gleich zu behandeln.

Eine den Preis der Hauptware übersteigende Ersparnis bei einer Nebenware ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände (Irreführung, Drucksituation etc) nicht geeignet, die „Rationalität“ des Verbraucherverhaltens auszuschließen. Hat der Verbraucher in einem solchen Fall Interesse an der Nebenware, ist es vielmehr aus seiner Sicht sachgerecht, die Hauptware auch dann zu erwerben, wenn er daran (isoliert betrachtet) keinen Bedarf hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte