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Zur Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Vereinsbeschlüssen

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2014/14wbl 2014, 47 Heft 1 v. 1.1.2014

VereinsG § 7

Die Nichtigkeit eines Beschlusses ist auf gravierende Fälle fehlerhafter Beschlüsse zu beschränken. Es müssen derart klare Gesetzesverstöße oder Verstöße gegen die guten Sitten vorliegen, dass nicht einmal der Anschein rechtmäßigen Handelns gewahrt ist.

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