ABGB § 1152
Ein Wegegeld, das nur zur finanziellen Erleichterung für solche Arbeitnehmer dient, die weiter entfernt vom Arbeitsort wohnen, ist nicht Entgelt, sondern Aufwandsentschädigung. Das gilt auch dann, wenn es pauschal berechnet wird.
OGH, 25.06.2014, 9 ObA 52/14h