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Wegegeld als Aufwandsentschädigung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2014/220wbl 2014, 647 Heft 11 v. 1.11.2014

ABGB § 1152

Ein Wegegeld, das nur zur finanziellen Erleichterung für solche Arbeitnehmer dient, die weiter entfernt vom Arbeitsort wohnen, ist nicht Entgelt, sondern Aufwandsentschädigung. Das gilt auch dann, wenn es pauschal berechnet wird.

OGH, 25.06.2014, 9 ObA 52/14h

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