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Zur Bedeutung des Grundpatents für die Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel

Aufsätzeao. Univ.-Prof. DDr. Gerwin Haybäck , Mag.ª Isabella Breitwbl 2014, 616 Heft 11 v. 1.11.2014

In letzter Zeit befasste sich der EuGH (zB Ende 2013 im Urteil Eli Lilly) vermehrt damit, wie sich das Grundpatent für die Erteilung eines Schutzzertifikats für Humanarzneimittel (SPC1)1)SPC = Supplementary Protection Certificate = ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel. auswirkt. Dieser Beitrag untersucht den Erzeugnisschutz durch ein „gültiges“ Grundpatent im Lichte der Schutzzertifikats-VO, insb von Art 3. Dabei geht es um heikle Rechtsfragen der SPC-Erteilung oder -Verweigerung für Kombinationsarzneimittel, die Schutzerstreckung auf verwandte Erzeugnisse oder die Änderung der Patentansprüche. Diskutiert werden auch die OGH-Rsp zum österr Stoffschutzverbot sowie das umstrittene Thema der Laufzeitbemessung von SPC, das auch die erhebliche ökonomische Bedeutung dieser Rechtsmaterie verdeutlicht.

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