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Zur Zulässigkeit von Werbemaßnahmen in räumlicher Nähe zu Mitbewerbern*)*)Vgl zum Markenrecht die beiden EuGH-E auf S 565 ff.

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2014/204wbl 2014, 596 Heft 10 v. 1.10.2014

UWG § 1

Werbemaßnahmen in räumlicher Nähe zu Mitbewerbern sind lauterkeitsrechtlich zulässig, wenn sie den angesprochenen Verkehrskreisen eine ruhige, von jeder Übereilung freie vergleichende Prüfung der beiden Leistungsangebote ermöglichen und Mitbewerber weder durch gezieltes Abfangen von Interessenten schädigen noch daran hindern, ihre eigenen Angebote in einem sachlichen Leistungsvergleich ungestört zu präsentieren.

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