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Überstundenpauschale – Beginn einer Verfallsfrist*)*)Vgl ferner EuGH-E, S 573

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2014/200wbl 2014, 585 Heft 10 v. 1.10.2014

AZG § 10, § 5 Abs 10 KollV Angestellte im Handwerk und Gewerbe

Die Vereinbarung einer Überstundenpauschale hindert den Arbeitnehmer nicht, über das Pauschale hinausgehende Ansprüche zu erheben, wenn und soweit sein unabdingbarer Anspruch auf Vergütung der Mehrleistungen durch das Pauschale im Durchschnitt nicht gedeckt ist.

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