1. Wettbewerb
a) Die GruppenfreistellungsVO für das Versicherungswesen1)
tritt im März 2017 außer Kraft. Sie gestattet den Versicherungen die Zusammenarbeit bei der Durchführung von Erhebungen, Erstellung von Tabellen und bei Untersuchungen sowie bei der gemeinsamen Abdeckung von Schadensfällen (Mitversicherungen).