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Dienstunfähigkeit als Entlassungsgrund

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2013/189wbl 2013, 525 Heft 9 v. 15.9.2013

§ 82 lit b GewO 1859

§ 130 Abs 8 GewO 1994:

Der Entlassungsgrund der Unfähigkeit zur Leistung der vereinbarten Arbeit liegt vor, wenn ein im Bewachungsgewerbe beschäftigter Arbeitnehmer die gem § 130 GewO 1994 erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt.

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