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Schadenersatzanspruch wegen unlauteren Verhaltens besteht selbständig neben Unterlassungsanspruch

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2013/173wbl 2013, 476 Heft 8 v. 15.8.2013

§§ 1 Abs 1, 15, 16 UWG:

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