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Kein Einfluss des Zahlungsplans auf die Festsetzung der Zwangsstrafe gem § 283 UGB

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2013/169wbl 2013, 470 Heft 8 v. 15.8.2013

§ 283 UGB

§§ 58 Z 2, 156 Abs 5 Z 2 IO:

Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB sind unter die Geldstrafen iSv § 58 Z 2 IO zu subsumieren. Sie können daher nicht als Insolvenzforderung geltend gemacht werden und werden durch den Sanierungsplan nicht berührt.

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