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Diskriminierung auch bei Nichtbesetzung einer Stelle

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2013/164wbl 2013, 460 Heft 8 v. 15.8.2013

§§ 17 Abs 1, 19 Abs 1 GlBG:

Eine unmittelbare Diskriminierung setzt nicht zwangsläufig voraus, dass eine bestimmte andere Person bevorzugt wurde. Sie kann daher auch dann vorliegen, wenn die ausgeschriebene Stelle nicht besetzt wurde.

OGH 29. 1. 2013, 9 ObA 154/12f (OLG Innsbruck 18. 10. 2012, 15 Ra 91/12p-22; LG Innsbruck 2. 7. 2012, 48 Cga 147/11z-16)

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