§ 879 ABGB
§§ 115, 117 ArbVG:
Eine Vereinbarung mit der sich der Betriebsinhaber verpflichtet, ein Betriebsratsmitglied über die gesetzlich vorgesehene Anzahl hinaus von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts freizustellen, ist unwirksam. Der Betriebsinhaber kann sich auch nach jahrelanger Übung auf die Nichtigkeit berufen und die Freistellung beenden.