1. Binnenmarkt
a) Finanzen und Gesellschaftsrecht
Eine RL über grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen war bereits 1966 vorgeschlagen worden1), und zwar von einer Sachverständigengruppe für die Verschmelzung der europäischen Kapitalmärkte. Dann stellte es sich freilich heraus, dass dieses Vorhaben auch Auswirkungen auf zahlreiche andere Bereiche wie Liegenschafts-, Grundbuchs-, Vollstreckungs- oder Wohnbaurecht hätte, die zT Kernstücke der den MS vorbehaltenen Regelungsbefugnis waren, worauf diese nicht verzichten wollten.