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Ist der Koexistenzeinwand im Markenrecht wirklich zulässig?

AufsätzeDr. David Plasserwbl 2013, 301 Heft 6 v. 15.6.2013

Liegt nach herkömmlicher rechtlich-abstrakter Beurteilung zwischen zwei kollidierenden Marken Doppelidentität1)1)Ein mit der Marke identisches Zeichen wird für identische Waren/Dienstleistungen benutzt. oder Verwechslungsgefahr vor, so setzt sich grundsätzlich die prioritätsältere Marke durch. Der EuGH ist von diesem Grundsatz unlängst in einem - von ihm selbst so bezeichneten - Ausnahmefall abgewichen, in dem ein sog "honest concurrent use" eingewendet worden war. Ob und inwieweit Koexistenzeinwände ausnahmsweise zulässig sind, soll in diesem Beitrag nachgegangen werden.

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