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1. Dienstleistungsfreiheit

RechtsprechungEuroparechtwbl 2013/94wbl 2013, 273 Heft 5 v. 15.5.2013

Art 43 und 49 EG (jetzt 49 und 56 AEUV):

Der börsennotierte griechische Veranstalter von Fußballwetten OPAP-AG (Organismos prognostikon agonon podosfairou AE) hält auf die Dauer von 20 Jahren (dh bis 2020) Ausschließlichkeitsrechte an der Veranstaltung von Wetten und Glücksspielen.

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