Art 43 und 49 EG (jetzt 49 und 56 AEUV):
Der börsennotierte griechische Veranstalter von Fußballwetten OPAP-AG (Organismos prognostikon agonon podosfairou AE) hält auf die Dauer von 20 Jahren (dh bis 2020) Ausschließlichkeitsrechte an der Veranstaltung von Wetten und Glücksspielen.