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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

AufsätzeDDr. Franz W. Urlesbergerwbl 2013, 199 Heft 4 v. 15.4.2013

1. Wettbewerb

a) Die GruppenfreistellungsVO für Technologietransfer-Vereinbarungen1)1)VO (EG) Nr 772/2004 der KOM vom 27. 4. 2004 über die Anwendung von Art 81 Abs 3 EG-Vertrag auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen, ABl L 23/04, 11.

soll nach den Vorstellungen der Korn von Grund auf umgestaltet werden2)2)Entwurf C (2013) 921 einer VO über die Anwendung von Art 101 Abs 3 AEUV auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen sowie einer KomMitteilung C (2013) 924 für Leitlinien zur Anwendung von Art 101 AEUV auf Technologietransfer-Vereinbarungen = http://ec.europa.eu/competition/consultations/2013_technology_transfer/guidelines_de.pdf . Kernpunkte der Neuregelung sind dabei:

die VO soll nur dann Anwendung finden, wenn weder die F&E3)3)VO (EU) Nr 1217/2010 der Kom über die Anwendung von Art 101 Abs 3 auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung, ABl L 335/10.- noch die Spezialisierungs-GruppenfreistellungsVO4)4)VO (EU) Nr 1218/2010 der Kom über bestimmte Gruppen von Spezialisierungs-Vereinbarungen, ABl L 335/10. einschlägig sind;

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