Im Urteil vom 11.7.20121) äußerte sich das deutsche Bundesverfassungsgericht zur freiwilligen Beendigung der Börsenotierung (Delisting). Mit diesem Beitrag werden die wesentlichsten Aussagen des BVerfG dargestellt. Vor dem Hintergrund der Aussagen des BVerfG wird zum derzeitigen Stand der Diskussion in der Lehre in Österreich Stellung genommen. Höchstgerichtliche Entscheidungen zum Thema liegen abgesehen von einer Stellungnahme der Übernahmekommission2) bislang ebenso wenig vor wie Stellungnahmen des Gesetzgebers, weshalb der Ausgang des Meinungsbildungsprozesses jedenfalls noch offen ist.