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Bundesverfassungsgericht nimmt zu den Voraussetzungen eines Delisting Stellung

AufsätzeRA Dr. Felix Michael Klement, MBAwbl 2013, 194 Heft 4 v. 15.4.2013

Im Urteil vom 11.7.20121)1)1 BvR 3142/07 sowie 1569/08 siehe zB BB 2012, 2010 ff. äußerte sich das deutsche Bundesverfassungsgericht zur freiwilligen Beendigung der Börsenotierung (Delisting). Mit diesem Beitrag werden die wesentlichsten Aussagen des BVerfG dargestellt. Vor dem Hintergrund der Aussagen des BVerfG wird zum derzeitigen Stand der Diskussion in der Lehre in Österreich Stellung genommen. Höchstgerichtliche Entscheidungen zum Thema liegen abgesehen von einer Stellungnahme der Übernahmekommission2)2)GZ 2006/1/1-44 vom 7.4.2006. bislang ebenso wenig vor wie Stellungnahmen des Gesetzgebers, weshalb der Ausgang des Meinungsbildungsprozesses jedenfalls noch offen ist.

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