Die der Kartellgesetznovelle 2013 verwirklicht zahlreiche wesentliche materiell-rechtliche und formell-rechtliche Änderungen. Der vorliegende Beitrag diskutiert die Änderungen im materiellen Kartellrecht. Diese betreffen die gesetzliche Verankerung der kollektiven Marktbeherrschung einschließlich neuer Vermutungstatbestände, das Abgehen von inländischen Märkten als Grundlage von Marktanteilsberechnungen, die Verankerung der Vergleichsmarktmethode sowie eine Neufassung der Spürbarkeitsschwelle. Die Änderungen sind grundsätzlich positiv zu bewerten, werfen aber einige Auslegungsfragen auf, denen der Beitrag nachgeht.