Über Jahrzehnte hinweg wurden durch den OGH die Anforderungen an das rechtliche Gehör im Schiedsverfahren ausgesprochen gering gehalten. Seit der gänzlichen Novellierung des Schiedsverfahrensrechts im Jahre 2006 finden sich jedoch neue Bestimmungen, vor allem die Durchführung einer mündlichen Verhandlung betreffend, zur Gewährung von rechtlichem Gehör im Schiedsverfahren in der ZPO. Seitdem sind dazu - soweit ersichtlich - drei höchstgerichtliche E ergangen, die sich zum Teil in wesentlichen Punkten widersprechen.