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Kosten nichtamtlicher Sachverständiger im Feststellungsverfahren nach dem UVP-G

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2013/43wbl 2013, 118 Heft 2 v. 15.2.2013

§§ 3 Abs 7, 12 UVP-G 2000

§§ 52 Abs 2 und 3, 76 AVG:

Als verfahrenseinleitender Antrag im Sinne des § 76 Abs 1 AVG gilt der allem zugrundeliegende Sachantrag, nicht aber ein solcher im Sinne des § 3 Abs 7 UVP-G 2000. Bei dem Heranziehen eines nichtamtlichen Sachverständigers im Feststellungsverfahren nach dem UVP-G 2000 sind die Voraussetzungen des § 52 Abs 2 und 3 AVG zu erfüllen.

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