Art 256/1, 270 und 278 AEUV (ex Art 225/1, 236, 242 EG); Art 104 der Verfahrensordnung des EuG:
Die griechische Versicherungsanstalt für die Landwirtschaft (ELGA) - eine öffentlich-rechtliche Einrichtung zur Versicherung landwirtschaftlicher Betriebe gegen Naturereignisse - gewährte den griechischen Bauern Ausgleichszahlungen im Ausmaß von insges 425 Mio € für die Ernteausfälle infolge schlechter Wetterbedingungen.