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Zur Rechnungslegungspflicht von GmbH & Co KG

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2013/261wbl 2013, 708 Heft 12 v. 15.12.2013

§ 189 Abs 1 UGB:

Deckt sich der Geschäftszweig der KG (Liegenschaftsverwaltung), deren Rechnungslegungspflicht zu beurteilen ist, nicht mit jenem der Komplementär-GmbH (Vermögensanlage und Handel), kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Komplementär-GmbH gegründet wurde, um die Tätigkeit der KG auszuüben, worin ein erhöhter Organisationsgrad läge.

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