vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bei Haftungsklagen wegen Verletzung von Urhebervermögensrechten ist nach Art 5 Nr 3 EuGVVO das Gericht des MS zuständig, der die Rechte gewährleistet

RechtsprechungEuroparechtwbl 2013/249wbl 2013, 692 Heft 12 v. 15.12.2013

Art 5 Nr 3 der VO (EG) Nr 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von E in Zivil- und Handelssachen:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!