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Zur Zuverlässigkeitsprüfung im Eigentümerkontrollverfahren nach den §§ 20 ff BWG

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer, Mag. Georg Granner1)1)Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer ist Leiter der Abteilung für Öffentliches Unternehmensrecht (OeUR) am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften der JKU Linz. Mag. Georg Granner, LL.B. ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am vorgenannten Institut. Der folgende Beitrag beruht auf einer Anfrage aus der Rechtspraxis. Das Manuskript wurde am 11. 9. 2013 abgeschlossen. Korrespondezadresse: stapol@jku.at wbl 2013, 674 Heft 12 v. 15.12.2013

Die §§ 20 ff BWG2)2)Bankwesengesetz, BGBl 1993/532 idF BGBl I 2013/160; die Nov BGBl I 2013/184 war nicht zu berücksichtigen, da sie erst mit 1. 1. 2014 in Kraft tritt (§ 107 Abs 80 BWG). regeln das Eigentümerkontrollverfahren, im Zuge dessen ua die Zuverlässigkeit des interessierten Erwerbers, der eine qualifizierte Beteiligung an einem Kreditinstitut erwerben will, zu beurteilen ist. Der vorliegende Beitrag greift ausgewählte Probleme der Zuverlässigkeitsprüfung heraus und nimmt zu aktuellen Auslegungsfragen Stellung.

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