Art 4, ferner 2 und 5/1+2 der Sechsten RL 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern – gemeinsames MwSt-System: einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage (neu: Art 9 der RL 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame MwSt-System):
Im Anlassfall ging es um die MwSt auf Sonnenstrom, der von einer auf dem Dach eines Wohnhauses angebrachten Anlage erzeugt wurde.