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Zur kartellrechtlichen Beurteilung von Ausschließlichkeitsbindungen in Taxifunkverträgen

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2013/219wbl 2013, 596 Heft 10 v. 15.10.2013

Art 102 AEUV (ex Art 82 EG)

§ 5 KartG:

Auch marktbeherrschenden Unternehmen ist wie normalen Unternehmen einzuräumen, dass selbst unbefristete Verträge nur eine geringe Bindungs- und damit Abschottungswirkung entfalten, wenn sie ohne Einschränkung unter Einhaltung kurzer Kündigungsfristen

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