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Pensionsschaden - Beginn der Verjährungsfrist

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2013/214wbl 2013, 588 Heft 10 v. 15.10.2013

§ 1489 ABGB:

Eine schuldhaft irreführende Information des Arbeitgebers über das Pensionskassenmodell verpflichtet diesen zum Ersatz des Vertrauensschadens. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt zu laufen, sobald dem Geschädigten die für eine erfolgreiche Anspruchsver-

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