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Antrag auf Versiegelung nach Beendigung der Hausdurchsuchung unzulässig

RechtsprechungWettbewerbs- und Markenrechtwbl 2012/204wbl 2012, 532 Heft 9 v. 1.9.2012

§ 12 Abs 5 WettbG:

Diese Bestimmung bezieht sich, wie sich aus dem klaren Gesetzeswortlaut ergibt, nur auf den Fall, dass der Adressat der Hausdurchsuchung die Durchsuchung und Einsichtnahme von Unterlagen bei der Hausdurchsuchung nicht gestattet. Hat die Bundeswettbewerbsbehörde einmal Einsicht in die Unterlagen genommen,

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